Baugutachten und Bauplanungsbüro Sascha Frick

 

Bauplanungsleistungen 

Selbstverständlich bieten wir Ihnen die gesamte Bandbreite der klassischen Architektenleistungen (Leistungsphasen 1 –9 der HOAI) zur Projektentwicklung an.  

 

Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt in dem Neubau von Einfamilienhäusern bis 200m² Wohnfläche und der Dokumentation von Bestandsgebäuden jedweden Alters.  

 

Eine besondere Verbundenheit haben wir zu denkmalgeschützten Häusern und Fachwerkhäusern, die besondere Fachkenntnisse zur Sanierung erfordern.

  

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

  1. Klären der Aufgabenstellung
  2. Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
  3. Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  4. Zusammenfassen der Ergebnisse

 

Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

  1. Analyse der Grundlagen
  2. Abstimmen der Zielvorstellungen (Randbedingungen, Zielkonflikte)
  3. Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkatalogs (Programmziele)
  4. Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen     Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, zum Beispiel versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen, gegebenenfalls mit erläuternden Angaben
  5. Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  6. Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen (zum Beispiel hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen, sowie der Belastung und Empfindlichkeit der betroffenen Ökosysteme
  7. Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die   Genehmigungsfähigkeit
  8. bei Freianlagen: Erfassen, Bewerten und Erläutern der ökosystemaren Strukturen und Zusammenhänge, zum Beispiel Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt, sowie     Darstellen der räumlichen und gestalterischen Konzeption mit erläuternden Angaben, insbesondere zur Geländegestaltung, Biotopverbesserung und  -vernetzung, vorhandenen Vegetation, Neupflanzung, Flähenverteilung der Grün-, Verkehrs-, Wasser-, Spiel- und Sportflächen; ferner Klären der Randgestaltung und der Anbindung an die Umgebung
  9. Kostenschätzung nach DIN 276 oder nach dem wohnungs-rechtlichen Berechnungsrecht
  10. Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse

 

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanunng)

  1. Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung)   unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (zum Beispiel hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energie) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf
  2. Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  3. Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
  4. Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, zum Beispiel durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens; bei Freianlagen: im Maßstab 1:500 bis 1:100, insbesondere mit Angaben zur Verbesserung der Biotopfunktion, zu Vermeidungs-, Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen sowie zur diffe­renzierten Bepflanzung; bei raumbildenden Ausbauten: im Maßstab 1:50 bis 1:20, insbesondere mit Einzelheiten der Wandabwicklungen, Farb-, Licht- und Materialgestaltung), gegebenenfalls auch Detailpläne mehrfach wiederkehrender Raumgruppen
  5. Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Geneh­migungsfähigkeit      
  6. Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
  7. Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
  8. Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen      

 

Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung

  1. Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden
  2. Einreichen dieser Unterlagen      
  3. Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  4. bei Freianlagen und raumbildenden Ausbauten: Prüfen auf notwendige Genehmigungen, Einholen von Zustimmungen und Genehmigungen

 

Leistungsphase 5: Ausführungsplanung

  1. Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphase 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (zum Beispiel hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung
  2. Zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, zum Beispiel endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1, bei Freianlagen je nach Art des Bauvorhabens im Maßstab 1 : 200 bis 1:50, insbesondere Bepflanzungspläne, mit den erforderlichen textlichen Ausführungen
  3. Bei raumbildenden Ausbauten: Detaillierte Darstellung der Räume und Raumfolgen im Maßstab 1:25 bis 1:1, mit den erforderlichen textlichen Ausführungen; Materialbestimmung
  4. Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung
  5. Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung

 

Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe

  1. Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  2. Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen
  3. Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten

 

Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe

  1. Zusammenstellen der Vergabe- und Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche
  2. Einholen von Angeboten
  3. Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller während der Leistungsphasen 6 und 7 fachlich Beteiligten      
  4. Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken
  5. Verhandlung mit Bietern
  6. Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote
  7. Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenrechnung
  8. Mitwirken bei der Auftragserteilung

 

Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)

  1. Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
  2. Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 50 Absatz 2 Nummer 1 und 2 auf Übereinstimmung mit den Standsicherheitsnachweis
  3. Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  4. Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen
  5. Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
  6. Führen eines Bautagebuches
  7. Gemeinsames Aufmass mit den bauausführenden Unternehmen
  8. Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln
  9. Rechnungsprüfung
  10. Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
  11. Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
  12. Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle
  13. Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
  14. Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
  15. Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag

 

Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation

  1. Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen
  2. Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen für Mängelan­sprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von vier Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten
  3. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  4. Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts

   

Leistungsphasen der HOAI:

(Quelle: http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#anlage11)

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